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VGH Bayern, 28.11.2023 - 6 ZB 23.30842 |
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Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 S. 4
Erfolglose Grundsatzrüge in asylrechtlichem Streitverfahren
Verfahrensgang
- VG München, 21.08.2023 - M 15 K 19.32350
- VGH Bayern, 28.11.2023 - 6 ZB 23.30842
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 10.06.2021 - C-901/19
Wird bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten subsidiärer Schutz …
Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2023 - 6 ZB 23.30842
Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der einen - zugunsten der Klägerin unterstellten - innerstaatlichen bewaffneten Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht hat, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Zivilperson bei einer Rückkehr in das betreffende Land allein durch die Anwesenheit im Gebiet dieses Landes - und zwar auch in den vom Verwaltungsgericht als Orte des internen Schutzes genannten Millionenstädten Nigerias (…vgl. UA Rn. 14) - tatsächlich Gefahr liefe, einer ernsthaften Bedrohung ausgesetzt zu sein (…vgl. EuGH, U.v. 17.2.2009 - C 467/07 - juris Rn. 35; U.v. 10.6.2021 - C-901/19 - juris Rn. 28) sind nicht dargelegt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2017 - 4 A 685/14
Bestimmte soziale Gruppe; Polizist; Verfolgung; Terrorgefahr; Pakistan; …
Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2023 - 6 ZB 23.30842
Eine auf tatsächliche Verhältnisse gestützte Grundsatzrüge erfordert überdies die Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen etwa im Hinblick auf hierzu vorliegende gegensätzliche Auskünfte oder abweichende Rechtsprechung einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich sind (…BayVGH, B.v. 12.6.2018 - 6 ZB 18.31347 - Rn. 3;… B.v. 10.1.2018 - 6 ZB 18.30037 - Rn. 5; OVG NW, B.v. 23.2.2017 - 4 A 685/14.A - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 16.02.2017 - 6 ZB 16.1586
Schadenersatz wegen verspäteter Beförderung eines Beamten der Deutschen Telekom …
Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2023 - 6 ZB 23.30842
Um die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache darzulegen, muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, zudem ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, ferner erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist und ihr eine über die einzelfallbezogene Rechtsanwendung hinausgehende Bedeutung zukommt (BayVGH, B.v. 16.2.2017 - 6 ZB 16.1586 - juris Rn. 25 m.w.N.). - EuGH, 16.07.2009 - C-467/07
Koskovolis und Pappa
Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2023 - 6 ZB 23.30842
Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der einen - zugunsten der Klägerin unterstellten - innerstaatlichen bewaffneten Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht hat, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Zivilperson bei einer Rückkehr in das betreffende Land allein durch die Anwesenheit im Gebiet dieses Landes - und zwar auch in den vom Verwaltungsgericht als Orte des internen Schutzes genannten Millionenstädten Nigerias (…vgl. UA Rn. 14) - tatsächlich Gefahr liefe, einer ernsthaften Bedrohung ausgesetzt zu sein (vgl. EuGH, U.v. 17.2.2009 - C 467/07 - juris Rn. 35;… U.v. 10.6.2021 - C-901/19 - juris Rn. 28) sind nicht dargelegt.