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   VGH Bayern, 28.11.2023 - 6 ZB 23.30842   

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VGH Bayern, 28.11.2023 - 6 ZB 23.30842 (https://dejure.org/2023,40133)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.11.2023 - 6 ZB 23.30842 (https://dejure.org/2023,40133)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. November 2023 - 6 ZB 23.30842 (https://dejure.org/2023,40133)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 S. 4
    Erfolglose Grundsatzrüge in asylrechtlichem Streitverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 10.06.2021 - C-901/19

    Wird bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten subsidiärer Schutz

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2023 - 6 ZB 23.30842
    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der einen - zugunsten der Klägerin unterstellten - innerstaatlichen bewaffneten Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht hat, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Zivilperson bei einer Rückkehr in das betreffende Land allein durch die Anwesenheit im Gebiet dieses Landes - und zwar auch in den vom Verwaltungsgericht als Orte des internen Schutzes genannten Millionenstädten Nigerias (vgl. UA Rn. 14) - tatsächlich Gefahr liefe, einer ernsthaften Bedrohung ausgesetzt zu sein (vgl. EuGH, U.v. 17.2.2009 - C 467/07 - juris Rn. 35; U.v. 10.6.2021 - C-901/19 - juris Rn. 28) sind nicht dargelegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2017 - 4 A 685/14

    Bestimmte soziale Gruppe; Polizist; Verfolgung; Terrorgefahr; Pakistan;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2023 - 6 ZB 23.30842
    Eine auf tatsächliche Verhältnisse gestützte Grundsatzrüge erfordert überdies die Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen etwa im Hinblick auf hierzu vorliegende gegensätzliche Auskünfte oder abweichende Rechtsprechung einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich sind (BayVGH, B.v. 12.6.2018 - 6 ZB 18.31347 - Rn. 3; B.v. 10.1.2018 - 6 ZB 18.30037 - Rn. 5; OVG NW, B.v. 23.2.2017 - 4 A 685/14.A - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 16.02.2017 - 6 ZB 16.1586

    Schadenersatz wegen verspäteter Beförderung eines Beamten der Deutschen Telekom

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2023 - 6 ZB 23.30842
    Um die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache darzulegen, muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, zudem ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, ferner erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist und ihr eine über die einzelfallbezogene Rechtsanwendung hinausgehende Bedeutung zukommt (BayVGH, B.v. 16.2.2017 - 6 ZB 16.1586 - juris Rn. 25 m.w.N.).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-467/07

    Koskovolis und Pappa

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2023 - 6 ZB 23.30842
    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der einen - zugunsten der Klägerin unterstellten - innerstaatlichen bewaffneten Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht hat, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Zivilperson bei einer Rückkehr in das betreffende Land allein durch die Anwesenheit im Gebiet dieses Landes - und zwar auch in den vom Verwaltungsgericht als Orte des internen Schutzes genannten Millionenstädten Nigerias (vgl. UA Rn. 14) - tatsächlich Gefahr liefe, einer ernsthaften Bedrohung ausgesetzt zu sein (vgl. EuGH, U.v. 17.2.2009 - C 467/07 - juris Rn. 35; U.v. 10.6.2021 - C-901/19 - juris Rn. 28) sind nicht dargelegt.
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